Begehren um Neuschätzung
Falls Sie eine Neuschätzung Ihrer Liegenschaft(en) in Auftrag geben wollen, richten Sie einen schriftlichen Antrag an das Grundbuchamt an:
Grundbuchamt Teufen/Bühler/Stein
Dorf 9
9053 Teufen
oder per E-Mail an:
gabriel.spirig@teufen.ar.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Grundbuchamt Teufen Bühler Stein | 071 335 00 25 |