Übersicht
Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf den Websites des Kantons Appenzell Ausserrhoden und des Bundes.
Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen, die in allen Kantonen verfügbar sind.
Weitere Informationen zur App können dieser Website entnommen werden.
Kontakt
marcel.aeple@teufen.ar.ch
Öffnungszeiten der Wahlurnen
Die persönliche Stimmabgabe ist in der Woche vor Abstimmungssonntag ab Mittwoch im Gemeindehaus beim Front Office möglich.
Am Samstag ist die Urne im Gemeindehaus von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Abstimmungssonntag sind die Urnen im Gemeindehaus und dem Schulhaus blau in Niederteufen von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet
Standorte der Wahlurnen
Die beiden Wahlurnen der Gemeinde Teufen befinden sich im Gemeindehaus Teufen und im Schulhaus blau in Niederteufen.
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Briefliche Abstimmung
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Legen Sie den Stimmrechtsausweis zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. Der Stimmzettel muss im Kanton AR nicht zwingend unterschrieben werden.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte nicht frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist