Öffentliche Auflage Aufhebung öffentliches Fusswegrecht Zeughausstrasse
Rechtsprovokation Die zur Löschung beantragte Fusswegverbindung ist nicht Teil des öffentlichen Strassenverzeichnisses. Der Weg führt in nordwestlicher Richtung auf der Grenze mäandrierend zwischen den Parzellen Nr. 1654 und Parzelle Nr. 1625 hindurch. Er mündet in nördlicher Richtung in den von West nach Ost verlaufenden Fussweg Nr. 555 - Bleichiweg-Lindenhügel und südlich in die Zeughausstrasse. Alternativ besteht auf der westseitigen Parzelle Nr. 48 der gut ausgebaute Weg Nr. 556 – Lindenhügel-Zeughausstrasse, welcher im öffentlichen Strassenverzeichnis aufgeführt ist. Aufgrund der Gegebenheiten kann das öffentliche Fusswegrecht mit den Anmerkungen Beleg 5/60, ID 120, und Beleg 4/60, ID 2381, beide vom 12. Mai 1914, aufgehoben und im Grundbuch gelöscht werden. Die öffentliche Auflage des Situationsplanes erfolgt während 30 Tagen, nämlich vom 10. Februar 2025 bis und mit 11. März 2025 im Sekretariat Bereich Bau und Planung, Dorf 7, Teufen. Rechtsmittel
9053 Teufen, 7. Februar 2025 |