Ehe- und Erbvertrag
Das Erbschaftsamt Teufen ist für die Deponierung von Ehe- und Erbverträgen von Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Teufen zuständig (Art. 73 EGZGB). Für die Hinterlegung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 20.- zzgl. MWST erhoben.
In der Kategorie "Dokumente" finden Sie das Merkblatt zu den verschiedenen Verträgen.
Zugehörige Objekte
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Ehe-_und_Erbvertrag.pdf (PDF, 536.36 kB) | Download | 0 | Ehe-_und_Erbvertrag.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt | 071 335 00 35 |