Das Erbschaftsamt erfüllt alle im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB) vorgesehenen Aufga­ben im Erbschaftswesen gemäss besonderem Delegationsbeschluss des Gemeinderates.

Das Erbschaftsamt ist zuständig für:

  • Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen, Erbverträgen und Vorsorge­aufträgen (Notariat);
  • Inventarisation und Nachlasssicherung (Art. 76 ff. EGzZGB);
  • Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen;
  • Ermittlung der Erbfolge;
  • Erstellung von Erbenbescheinigungen;
  • Vorbereitung und Durchführung der Erbteilungen;
  • Beratung in güter- und erbrechtlichen Angelegenheiten;
  • Führen der Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge;
  • Veranlagung und Bezug der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern;
  • Veranlagung und Bezug von Gebühren.

Kontakt

Erbschaftsamt
Dorf 9
9053 Teufen
Tel. 071 335 00 35

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr

Am Montag ist der Kundenempfang (Front Office) bis 18.00 Uhr geöffnet.