Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt erfüllt alle im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB) vorgesehenen Aufgaben im Erbschaftswesen gemäss besonderem Delegationsbeschluss des Gemeinderates.
Das Erbschaftsamt ist zuständig für:
- Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen (Notariat);
- Inventarisation und Nachlasssicherung (Art. 76 ff. EGzZGB);
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen;
- Ermittlung der Erbfolge;
- Erstellung von Erbenbescheinigungen;
- Vorbereitung und Durchführung der Erbteilungen;
- Beratung in güter- und erbrechtlichen Angelegenheiten;
- Führen der Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge;
- Veranlagung und Bezug der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern;
- Veranlagung und Bezug von Gebühren.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: | 08:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Am Montag ist der Kundenempfang (Front Office) bis 18.00 Uhr geöffnet.